Sterbefall: Was nun?

Sofern nicht bereits zu Lebzeiten als Vorsorge ein Nutzungsvertrag über ein RuheBiotop im RuheForst geschlossen wurde, nehmen die Angehörigen einer verstorbenen Person mit RuheForst Kontakt auf und vereinbaren einen Termin zur Auswahl eines RuheBiotopes.
Über den Erwerb des ausgewählten RuheBiotopes wird zwischen der Gemeinde Wilgartswiesen und dem/der Vertragsnehmer/in ein Nutzungsvertrag geschlossen.
RuheForst nimmt dann mit dem Bestattungsunternehmen, welches von den Angehörigen mit dem Sterbefall beauftragt wurde, Kontakt auf und klärt alles Notwendige im Zusammenhang mit der geplanten Beisetzung.

Wurde der Nutzungsvertrag bereits zu Lebzeiten geschlossen, informieren die Angehörigen das mit dem Sterbefall beauftragte Bestattungsunternehmen hierüber. Dieses meldet den Sterbefall an RuheForst und stimmt alles Notwendige im Zusammenhang mit der Beisetzung mit dem RuheForst-Team ab.  

Für Bestattungsunternehmen:

Der Antrag auf Beisetzung in unserem RuheForst ist in der Rubrik “Download Informationen” zu finden. Darin sind auch Informationen über die in unserem RuheForst zulässige Bio-Holzurne aus unserem eigenen Bestand sowie über die Einholung der Bestattungsgenehmigung durch das Bestattungsunternehmen enthalten.

Gestaltung der Abschiedsfeier

Die Angehörigen können die Abschiedsfeier individuell gestalten. Ob ein Pfarrer oder ein Trauerredner teilnimmt oder jemand aus dem Kreis der Angehörigen eine Ansprache hält, ob mit oder ohne musikalische Umrahmung, das entscheiden und organisieren die Angehörigen selbst. 
Mit dem wettergeschützten Pavillon oder der Andachtstätte unter freiem Himmel – beides barrierefrei in wenigen Minuten vom Parkplatz aus zu erreichen – steht den Trauergästen ein Ort mit Sitzgelegenheiten zur Verfügung, an dem in würdevollem Rahmen von der verstorbenen Person Abschied genommen werden kann.

Für die Abschiedsfeier selbst darf Dekoration mitgebracht werden, wie bspw. Blumenschmuck, gerahmtes Foto der verstorbenen Person o.ä.. Im Anschluss nehmen die Angehörigen dies wieder mit nach Hause.

An der Grabstelle selbst dürfen nach der Beisetzung – ganz im Sinne einer Naturbegräbnisstätte und der geltenden Friedhofssatzung für den RuheForst – keinerlei Blumenschmuck und Dekorationsgegenstände abgelegt werden!
Die Grabstelle wird in den ursprünglichen natürlichen Zustand versetzt. Die Grabpflege übernimmt die Natur im Wandel der Jahreszeiten.

Informationen für An- und Zugehörige zur Abschiedsfeier sind im Download-Bereich zu finden.